Aktuelles

Misshandelten Frauen in ganz Niedersachsen helfen

18.12.2003

Änderung des NSOG ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung!

„Frauen und Kinder sollen zu Hause sicher leben können. Ihnen muss geholfen werden, wenn Sie Angst vor Gewalt in der eigenen Wohnung haben.“ Mit dieser Aussage hat die Frauen-Union Niedersachsen anlässlich der konstituierenden Vorstandssitzung ihre Forderungen zur Durchführung des sogenannten Gewaltschutzgesetzes vom 1.1.2002 begründet.

6.906 Fälle von häuslicher Gewalt wurden im Jahr 2002 in Niedersachsen statistisch registriert. Die Dunkelziffer dürfte noch erheblich höher sein. Knapp 2.000 – ganz überwiegend männliche – Täter wurden der Wohnung verwiesen. Bisher hatten die bedrohten Familienmitglieder dann 7 Tage Zeit, um dieKrise aktuell zu bewältigen und sich durch die Gerichte weiter vor den Tätern zu schützen.

„Die Opfer sind aber meistens tiefgreifend verunsichert und haben selten noch die Kraft und Ruhe, um sich zielgerichtet zu helfen. Deshalb begrüßen wir es ausdrücklich, dass die CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag diese Frist jetzt – gegen die Stimmen von SPD und Büdnis90/Die Grünen –auf 14 Tage verlängert hat,“ so die Landesvorsitzende Dr. Eva Möllring. „In dieser Zeit sei es nun auch möglich, eine gerichtliche Anordnung zu erwirken, die die Täter dauerhaft von den Opfern fernhält.“

Damit die Frauen unmittelbar nach der Tat fachkundig beraten werden können, gibt es in Niedersachsen einen Modellversuch, der sechs Beratungsstellen umfasst. Damit sei etwa die Hälfte des Landes versorgt, was aber als Dauerlösung nach Meinung der Frauen-Union nicht ausreichen kann.

„Nachdem die Polizei durch das neue Gesetz in diesen Fällen wirksam eingreifen kann, brauchen wir jetzt auch eine flächendeckende Beratung der betroffenen Frauen, Kinder und Männer in ganz Niedersachsen“, fordert die Frauen-Union.

„Die Opfer müssen menschlich unterstützt werden, sie müssen über ihre rechtlichen Möglichkeiten informiert werden und es muss ein Hilfeplan für eine Lebensperspektive ohne die Bedrohung durch weitere Straftaten aufgestellt werden.“

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