Aktuelles

Patientenverfügungen können nur ein Hilfsmittel sein

25.02.2005

Frauen Union veröffentlicht Informationsblatt und fordert mehr Palliativversorgung

„Absolute Rechtssicherheit könne auch ein neues Gesetz für Patientenverfügungen nicht gewähren,“ erklärt die Frauen Union Niedersachsen in einem Informationsblatt zu den Themen „Patientinnenverfügung“ und „Vorsorgevollmacht“. Das habe nun auch die Bundesregierung eingesehen und ihren Gesetzentwurf, der auf breiten Widerstand von Fachleuten gestoßen war, zurückgezogen.

Übereinstimmend mit Ärztinnen und Juristinnen empfiehlt die FU, möglichst konkrete Wünsche zu formulieren, wenn Patienten für Situationen vorsorgen wollen, in denen sie ihren Willen nicht mehr äußern können.

Hilfreich sei es, vorher mit den behandelndenÄrztinnen eingehend zu erörtern, welchen Verlauf die Krankheit nehmen könne und welche medizinischen Möglichkeiten es gebe.
Die Verfügung solle dann auf diese Gespräche Bezug nehmen, um später richtig interpretiert zu werden.

Das große Interesse für Patientenverfügungen sei aus Sicht der Frauen Union ein deutliches Signal für verständliche Ängste vor einem schmerzhaften und unwürdigen Sterbeprozeß und fehlendes Vertrauen in menschliche ärztliche Betreuung.

Deshalb sollte die Palliativmedizin eine höhere Beachtung in Lehre und Praxis erfahren, meint Dr. Eva Möllring, stellvertretende Bundesvorsitzende und Landesvorsitzende der FU. Ein einziger Lehrstuhl in Deutschland sei dafür zu wenig. Flächendeckend sollten ausreichend Palliativstationen und ambulante Palliativdienste eingerichtet werden, fordert die Frauen Union.

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