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Frauen Union begrüßt einen neuen Straftatbestand für Stalking

27.04.2005

Die Frauen Union begrüßt ganz ausdrücklich die Gesetzesinitiative der hessischen Landesregierung, einen Straftatbestand für das sogenannte Stalking zu schaffen. Landesvorsitzende Dr. Eva Möllring: „Es wird höchste Zeit, dass wir dieses Vergehen unter Strafe stellen und damit den Opfern wirksam helfen! Die Betroffenen haben nicht mehr den Mut, sich frei zu bewegen und leben oft monatelang in der Angst vor ihren Verfolgern.“

Fachleute schätzen, dass mindestens 60.000 Menschen in Deutschland jährlich von Stalkern verfolgt und terrorisiert werden. Aus Wut, Rachegelüsten und Eifersucht werden Ex-Lebenspartner, Nachbarn, ehemalige Arbeitskollegen, Politiker, Anwälte, Ärzte und Prominente belästigt.  Stalker beobachten ihre Opfer, stellen ihnen nach, rufen sie an, bedrohen sie und greifen auf jede erdenklich Weise in ihren Lebensbereich ein.

„Die bisherigen Straftatbestände erfassen den Psychoterror nicht, den die Opfer erdulden müssen“, erklärt Dr. Eva Möllring, die auch Vorsitzende der Arbeitsgruppe Recht der Bundes-FU ist. „Außerdem kann es schwierig für sie sein, die Verfolgung zivilrechtlich zu beweisen, während sie durch die neue Strafvorschrift von der Polizei unterstützt würden.“

Nicht selten ist das Stalking auch Vorläufer für weitere Gewalttaten gegenüber den Opfern, in besonders tragischen Fällen sogar mit Todesfolgen, wo keine Hilfe mehr möglich war.

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