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10 wichtige Neuerungen durch die Gesundheitsreform

06.02.2007

1. Die Budgetierung– über die die Ärzte schon lange geklagt hatten – wird abgeschafft. Ärztliche Leistungen werden vollständig so vergütet, wie sie erbracht werden. Die Krankenkassen sind für den Ausgleich zuständig, wenn in einer Region mehr oder weniger Menschen krank sind (Morbiditätsrisiko).
2.  Der Leistungskatalog wird erweitert: Anspruch auf häusliche Krankenpflege, Schmerztherapie in den letzten Lebenstagen (ambulante und stationäre Palliativmedizin mit Pflege), Rehabilitation für alte und behinderte Menschen, Impfungen und Mutter-und-Kind-Kuren.
3. Medikamente können in kleineren Mengen gekauft werden.
4. Niemand ist von der Krankenversicherung ausgeschlossen.
5. Die Versicherten können den Umfang ihrer Versicherung wählen. Bei einer Beitragssteigerung können sie die Versicherung wechseln.
6. Die Krankenkassen müssen ihre Schulden abbauen und werden in einem klaren Wettbewerb stehen. Es werden Verwaltungskosten gespart.
7. Die private Krankenversicherung– für viele Ärzte Rückgrat der Praxis – bleibt erhalten.
8. Kassen undÄrzte können günstigere Vertragsbedingungen aushandeln.
9. Die Arbeitgeberbeiträge werden festgeschrieben. Arbeitgeber werden von Bürokratie befreit, weil sie für alle Arbeitnehmer nur noch an den Fonds zahlen müssen.
10.  Die Versicherung der Kinder wird steuerlich unterstützt.

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