Wie geht es weiter mit dem Prostitutionsgesetz?
Seit Januar 2002 gilt das Prostitutionsgesetz, das die rechtliche und soziale Stellung von Prostituierten verbessern und einem normalen Arbeitsverhältnis angleichen sollte. Dazu wurde geregelt, dass die Entgeltforderung einklagbar sein soll, dass Prostituierte regulär in Kranken-, Arbeitslosen- und Rentenversicherungen aufgenommen werden sollen und dass Zuhälterei straflos bleibt, wenn der Prostituierten ein angemessenes Arbeitsfeld eröffnet wird.
Im Januar 2007 ist das Gesetz durch drei wissenschaftliche Gutachten evaluiert worden. Dabei hat sich herausgestellt, dass die Ziele des Gesetzes nicht umgesetzt wurden. Keine der befragten Prostituierten hatte einen Arbeitsvertrag für diese Tätigkeit. Zahlreiche Interviews ergaben: Viele scheuen sogar vor einer vertraglichen Bindung zurück, weil sie die Bedingungen und Verpflichtungen befürchten, auf die sie sich nicht einlassen wollen. Dagegen waren die meisten Frauen krankenversichert, allerdings im Zuge anderer beruflicher Tätigkeiten. Die Sorge um Stigmatisierung und Benachteiligung hält sie davon ab, ihren wahren Broterwerb anzugeben. Nur fast die Hälfte verfügt über eine private oder gesetzliche Altersversicherung. Auch der Wunsch, Prostituierten die Möglichkeit zu geben, den Lohn einzuklagen, ist gescheitert. Keine einzige Klage ist bislang bei Gericht erhoben worden.
Vor diesem Hintergrund hat die Frauen Union hat folgende Beschlüsse gefasst:
1. Das Prostitutionsgesetz soll trotz bislang ausgebliebener Erfolge nicht aufgehoben, sondern weiter entwickelt werden.
2. Prostituierte sind effizienter als bisher vor Gewalt und gesundheitlichen Gefährdungen zu schützen. Auch Freier und deren Angehörige sind vor Ansteckung zu bewahren.
3. Die Chancen zum Ausstieg aus dem Milieu sollen verbessert werden. Es sind Ausstiegsprogramme zu entwickeln.
4. Für Freier von Zwangsprostituierten muss ein Straftatbestand geschaffen werden, der eine Kronzeugenregelung vorsehen soll, wenn Hinweise zur Ermittlung von organisierenden Tätern gegeben werden.
5. Arbeitsvermittlung von Prostituierten durch Arbeitsagenturen soll nicht stattfinden.
6. Die Länder sollen gewerberechtliche Genehmigungen für Bordelle einführen, um Betreiber und Hygiene zu kontrollieren.
7. Gewaltopfer müssen durch persönliche Betreuung geschützt werden. Entsprechende Aufwendungen sind von den Ländern (weiter) zu finanzieren.
8. Spezialisierte Milieuaufklärer der Polizei sind unvermindert bzw. verstärkt vor Ort einzusetzen. Sie dürfen nicht in ihren Einsatzmöglichkeiten beschränkt werden.
9. Die Altersgrenze für die Strafbarkeit des Sexualkontakts mit Minderjährigen soll überprüft werden.