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Tipp für junge Mütter und Väter:Fragen Sie Ihren Arbeitgeber, ob er die Betreuung Ihrer Kinder finanziert!

13.08.2007

Betreuungskosten für Kinder unter 6 Jahren sind für den Arbeitgeber unbegrenzt steuer- und sozialversicherungsfrei, informiert die Frauen Union der CDU in Niedersachsen. Deshalb profitieren sowohl Eltern als auch Betriebe, wenn diese Kosten ergänzend zum Gehalt von der Firma gezahlt werden. Später können die Beträge beispielsweise als Beiträge für eine betriebliche Altersvorsorge umgewandelt werden.

„Noch besser ist es natürlich, wenn Arbeitgeber Belegplätze in öffentlichen oder gemeinsamen Einrichtungen reservieren oder mit anderen Trägern kooperieren, um einen Betriebskindergarten einzurichten“, erklärt die Vorsitzende der Frauen Union, Dr. Eva Möllring.„Dafür wird jetzt von der Bundesregierung ein Programm aufgelegt, das eine Anschubfinanzierung von 10.000,– EUR0 pro Platz vorsieht. Die Förderrichtlinien werden Ende 2007 veröffentlicht, so dass die Plätze ab Anfang 2008 eingerichtet werden können.

Unternehmen haben heute ein großes Interesse, gut ausgebildete Mütter und Väter am Arbeitsplatz zu behalten. Viele junge Menschen wollen beruflich tätig sein und gleichzeitig ein Familienleben gestalten. Wer diese Wünsche aufgreift, motiviert Fachkräfte und bindet sie langfristig im Betrieb. Das Engagement für die Familiewird in Zukunft ein entscheidender Faktor für qualifizierte junge Leute sein, um sich für einen Arbeitplatz zu bewerben. Mit den neuen Förderungsvarianten haben auch kleine und mittlere Betriebe eine Chance, im Wettbewerb um die besten Köpfe mitzuhalten“, meint die Landesvorsitzende der Frauen Union.

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