Positionen

Leitantrag des Landesdelegiertentages 2016 in Oldenburg

Die Rolle der Frau aus Sicht der Religionen | beschlossen am 24.09.2016

In Deutschland darf es nicht aus falsch verstandener Toleranz zu einer Konkurrenz zwischen den Artikeln 1 – 4 unseres Grundgesetzes kommen. Art 3 GG, Abs. 2 besagt: Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin. Dieses Grundrecht darf durch keine Religion ausgehebelt und Art. 4 Abs. 2 GG – die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet – darf nicht zur Unterdrückung der Frauen missbraucht werden.

In Niedersachsen leben momentan etwa 250.000 Menschen mit muslimischen Glauben. Allerdings gibt es hierüber keine verlässlichen Zahlen, da statistisch nur die Personen erfasst sind, für welche die Religionszugehörigkeit kirchensteuerrelevant ist.

Gesicht sehen – Verbot der Gesichtsverschleierung in Deutschland

Wer integriert ist, trägt keinen Gesichtsschleier!

Viele Frauen fliehen vor Unterdrückung und Gewalt aus ihren Heimtatländern, deren patriarchalische Kulturen einen religiös begründeten Unterwerfungsanspruch der Frauen fordern und für selbstverständlich halten. Dazu zählt auch die Vollverschleierung, die unter dem Deckmantel falsch verstandener Religiosität Frauen ihre Identität und Persönlichkeit raubt. Die Frauen Union Niedersachsen setzt sich für ein flächendeckendes Verbot der Gesichtsverschleierung in Deutschland ein, wie es in anderen europäischen Ländern, wie Frankreich und Belgien, schon selbstverständlich ist und vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) bestätigt wurde.

Am 19. August 2016 haben die Länderinnenminister der CDU in ihrer Berliner Erklärung festgestellt, dass die komplette Verhüllung durch Burka oder Niqab ein Integrationshemmnis ist und einen Widerspruch zur Gleichberechtigung und Würde der Frau darstellt. Die Innenminister der CDU setzen sich daher für ein Vollverschleierungsverbot für Angestellte des öffentlichen Dienstes, in Kitas, Schulen, Universitäten, Gerichtssälen, Melde- und Standesämtern ein. Gleiches gilt für Demonstrationen und im Straßenverkehr. Verstöße sollen als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Diese Erklärung geht der Frauen Union Niedersachsen nicht weit genug. Wir setzen uns für ein generelles Verbot der Vollverschleierung in der Öffentlichkeit ein.

Keine Anerkennung von Kinderehen

Die Frauen Union Niedersachsen setzt sich für die Festlegung eines Mindestheiratsalters auf 18 Jahren ohne Ausnahme und ein deutschlandweites Verbot der Anerkennung der im Ausland geschlossenen Kinderehen ein. Ebenso für ein Verbot der Verwandten-Ehe auf Grundlage der deutschen Gesetzgebung.

In Schweden und in der Schweiz gilt bereits ein Mindestheiratsalter von 18 Jahre ohne Ausnahme. Das durchschnittliche Heiratsalter in Deutschland ist in den letzten Jahren kontinuierlich angestiegen; allerdings gibt es auch minderjährige Mädchen, die bereits verheiratet sind. Eine Ausnahme im Bürgerlichen Gesetzbuch (§1303, Abs. 2 BGB) erlaubt auch mindestens 16-Jährigen die Eheschließung.

In Frühehen werden häufig junge Mädchen aus Migrationsfamilien von ihren Eltern gedrängt, weil diese vor vorehelichen sexuellen Erfahrungen ihrer Töchter und dem damit verbundenen „Ehrverlust“ der Familie Angst haben. Minderjährige Ehefrauen sind häufiger von häuslicher und/oder sexualisierter Gewalt betroffen als Frauen, die erst nach ihrem 18. Geburtstag heiraten. Häufig erwerben sie keinen Schul- und Berufsabschluss und bleiben von ihrem Ehemann abhängig. Mädchen, die jünger als 15 Jahre sind, sterben fünf Mal häufiger bei der Geburt ihrer Kinder als Frauen über zwanzig. Schwangerschaft ist für 15 bis 19-jährige Frauen weltweit die Todesursache Nummer eins.

Im Ausland geschlossene Ehen werden im Allgemeinen in Deutschland anerkannt, wenn die Voraussetzungen zur Eheschließung nach dem jeweiligen Heimatrecht vorliegen und wenn das Recht am Ort der Eheschließung hinsichtlich der Form der Eheschließung gewahrt wurde. Hinter dieser Formulierung steht nichts anders, als dass ausländische Ehen in Deutschland anerkannt werden, die mit Minderjährigen geschlossen wurden, die auch deutlich jünger als 16 Jahre alt sein können, wie das Bamberger Urteil vom 12.05.2016 zeigt, in dem eine Eheschließung mit einem 14jährigen Mädchen als rechtens in Deutschland anerkannt wurde (Bamberger Urteil, Beschl. v. 12.05.2016, Az. 2 UF 58/16). Auszug aus dem Urteil: „Eine in Syrien nach syrischem Eheschließungsrecht wirksam geschlossene Ehe einer zum Eheschließungszeitpunkt 14- Jährigen mit einem Volljährigen ist als wirksam anzuerkennen, wenn die Ehegatten der sunnitischen Glaubensrichtung angehören und die Ehe bereits vollzogen ist. (amtlicher Leitsatz)“ Es ist nicht vorstellbar, dass diese Minderjährige zwar als verheiratet gilt, aber wegen ihrer Jugend mit ihrem Ehepartner keinen Sex hat. Die Anerkennung von Kinderehen legalisiert Kindesmissbrauch und darf in Deutschland nicht toleriert werden.

Genitalverstümmelung verfolgt ein Leben lang – bessere Prävention in Deutschland

Weibliche Genitalverstümmelung ist eine Menschenrechtsverletzung, die oft als religiöses Ritual getarnt wird, um Mädchen und Frauen die Lust und die Selbstbestimmung am Sex zu nehmen. Hierbei werden Teile des Genitals abgeschnitten und zugenäht. Nach Angaben von UNICEF sind weltweit mehr als 140 Millionen Frauen von weiblicher Genitalverstümmelung betroffen. Zudem wird von einer sehr hohen Dunkelziffer ausgegangen. Laut Terre des Femmes leben in Deutschland über 48 000 Frauen mit Genitalverstümmelung und mehr als 9300 Mädchen gelten als gefährdet. Daher ist Aufklärung wichtig. Für betroffene Frauen und Familien müssen kompetente Beratungsstellen flächendeckend eingerichtet werden, da Genitalverstümmelung häufig aus der Angst heraus durchgeführt wird, die Mädchen könnten von ihrer Glaubensgemeinschaft ausgeschlossen werden. Unbeschnittene Frauen gelten in diesen Traditionen als nicht heiratsfähig. Der Brautpreis und damit die finanzielle Situation der Herkunftsfamilie des betroffenen Mädchens soll verbessert werden. Mädchen werden so zur Ware degradiert und ihrer Gesundheit beraubt. Für Fachpersonal wie PädagogInnen, ErzieherInnen, ÄrztInnen, Hebammen, Geburtshelfern und PolizistInnen muss das Thema weibliche Genitalverstümmelung verbindlich in die Ausbildungsrichtlinien aufgenommen werden. In Kindergärten und Schulen muss darüber aufgeklärt werden, dass Eltern mit ihren Kindern über die Ferien ins Heimatland fahren um die Mädchen dort beschneiden zu lassen. Institutionen und Behörden in Deutschland müssen Hinweise hierzu aus der Bevölkerung ernst nehmen und nachgehen. Die medizinische und psychologische Nachbehandlung einer Genitalverstümmelung muss den Frauen als Kassenleistung ohne Zuzahlung möglich sein.