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Ein wichtiger Schritt für den geregelten Arbeitsmarkt Haushalt

18.02.2002

Als großen Erfolg für die Union wertet die Vorsitzende der Frauen-Union  Niedersachsen, Irmgard Vogelsang, das Ergebnis der Arbeitsgruppe des Vermittlungsausschusses im Bereich haushaltsnahe Dienstleistungen. Bei der Absetzbarkeit der Aufwendung von der Steuerschuld kam die Regierung den Forderungen der Union entgegen. „Dies ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung“, so Irmgard Vogelsang: „auch wenn die Höhe der Absetzbarkeit längst nicht den ursprünglichen Forderungen der Union entspricht.“

Die Facharbeitsgruppe des Vermittlungsausschusses zu den Hartz-Gesetzen verständigte sich auf folgende Regelung: Privatpersonen, die eine Hilfskraft für ihren Haushalt einstellen, müssen bis zu einem Betrag von 400 Euro pauschal nur zwölf Prozent Steuern zahlen. Damit werden sie gegenüber gewerblichen Arbeitgebern besser gestellt, die eine Abgabe in Höhe von 25 Prozentübernehmen müssen. Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit, einen Teil der Kosten von der Steuerschuld abzuziehen. Wer eine Haushaltshilfe einstellt, kann jährlich zehn Prozent der Aufwendungen, maximal jedoch 510 Euro, von der Steuerschuld abziehen. Wer eine geringfügig beschäftigte Hilfskraft über eine Serviceagentur wie zum Beispiel Dienstleistungszentren engagiert, hat die Möglichkeit, 20 Prozent der Aufwendungen, maximal jedoch 600 Euro von der Steuerschuld abzuziehen. Bei sozialversicherungspflichtig Beschäftigten können zwölf Prozent, maximal 2400 Euro geltend gemacht werden. Diese Regelung soll zum 1. April 2003 in Kraft treten.

Damit bekämen, so Irmgard Vogelsang, auch Dienstleistungszentren wieder eine Chance. Ursprünglich sollte die Absetzbarkeit bei Beschäftigung einer Haushaltshilfe über ein Dienstleistungszentrum viel geringer ausfallen. Dies hätte aber das Aus für viele Dienstleistungszentren bedeutet, die schon jetzt häufig um ihr Überleben kämpfen müssen. Irmgard Vogelsang: „Dienstleistungszentren gewinnen in der heutigen Zeit aber immer mehr an Bedeutung. Sie müssen deshalb gezielt gefördert und ausgebaut werden. Nur mit einem flächendeckenden Netz an Dienstleistungszentren, die Haushaltskräfte zu angemessenen Löhnen vermitteln, wird ein geregelter Arbeitsmarkt Haushalt entstehen können.“

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