Möllring: Modell zur Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten ist ein erster Schritt in die richtige Richtung
Zur Einigung der Bundeskoalitionüber die steuerliche Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten erklärt die Vorsitzende der Frauen Union Niedersachsen, Dr. Eva Möllring:
„Obwohl die Forderungen der Union nach einer höheren Entlastung der Familien nicht vollständig realisiert werden konnten, ist der Kompromiss mit der SPD ein Schritt in die richtige Richtung. Gerade junge Familien mit kleinen Kindern werden besonders gefördert – Kinderbetreuung hat damit einen höheren Stellenwert erhalten.“
Das neue Modell sieht zwei Förderstufen vor, die von Familien, bei denen beide Elternteile berufstätig sind, steuerlich geltend gemacht werden können. In einer ersten Förderstufe sind die Betreuungskosten für Kinder bis zum 6. Lebensjahr absetzbar, soweit sie 1000 Euro jährlich überschreiten. Für Kinder von 7 bis 14 Jahren sind begrenzte steuerliche Entlastungen schon ab dem ersten Euro vorgesehen. Bisher mussten Familien 1548 Euro selber tragen.
„Wichtig ist jetzt, den differenzierten Kompromiss allen Familien, die davon profitieren können, so zu erklären, dass sie genau wissen, welche Vorteile sie in Zukunft tatsächlich in Anspruch nehmen können.
Auch kann diese steuerliche Regelung erst der Anfang einer Politik sein, die Familien entlastet und Kindererziehung und Berufstätigkeit von Eltern angemessen honoriert.“