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Ab 1. Juli: Mehr Rente für 900.000 niedersächsische Mütter

01.07.2014

Ab 1. Juli 2014 bekommen Eltern mehr Rente für Kinder, die vor 1992 geboren wurden. Insgesamt erhalten 9,5 Millionen Mütter und Väter dadurch mehr Geld, in Niedersachsen profitieren etwa 900.000 Eltern von der Mütterrente.

„Die Erziehung von Kindern ist eine wichtige Aufgabe, ein wichtiger Beitrag für die gesamte Gesellschaft. Daher ist es nur gerecht und notwendig die Lebensleistung der Kindererziehung durch die Mütterrente zu würdigen. Die Mütterrente ist keine soziale Wohltat, sondern ein Beitrag zur Gerechtigkeit“, so Ute Krüger-Pöppelwiehe, Vorsitzende der Frauen Union Nieder-sachsen.

„Bisher sind Mütter die Verliererinnen der Rentenreform!“, stellte Eva Möllring, stellvertretende Bundesvorsitzende der Frauen Union der CDU Deutschlands und ehemalige Vorsitzende der Frauen Union Niedersachsen, bereits anlässlich des Weltfrauentages 2004 fest. „Sie verzichten schon wegen der Kindererziehung auf große Teile ihres Einkommens und verlieren dann auch noch Rentenansprüche, weil viel weniger in die Rentenkasse eingezahlt werden kann. Dadurch haben Frauen im Schnitt rund 500 EURO weniger Rente als Männer“, so Möllring damals. Seitdem hat sich Dr. Eva Möllring beharrlich und kontinuierlich für die verbesserte Rentensituation von Müttern eingesetzt. Auf ihre Initiative startete die Unterschriftenaktion für die Mütterrente, bei der mehr als 400.000 Unterschriften mit Unterstützung vieler Frauen, Männer und Verbände bundesweit gesammelt wurden. „Unser Dank gilt daher auch unserer früheren Landesvorsitzenden Dr. Eva Möllring, die maßgeblich zum Erfolg der Mütterrente beigetragen hat“, erklärt Ute Krüger-Pöppelwiehe.

Mütter und auch Väter, die bereits eine Rente beziehen, bei der die Kindererziehungszeiten für ein vor 1992 geborenes Kind berücksichtigt wurden, erhalten die Mütterrente ab 1. Juli 2014 ohne Antrag. Die Neubewertung der Kindererziehungszeiten erfolgt automatisch durch die Rentenversicherung. Laut Auskunft der Deutschen Rentenversicherung Bund wird es bei der Auszahlung zu Verzögerungen kommen, die Nachzahlung soll jedoch spätestens im vierten Quartal erfolgen.
Frauen, die noch keine Rente erhalten, aber bereits ihre Kindererziehungszeiten geltend gemacht haben, werden automatisch durch die Rentenversicherung berücksichtigt.
All jene, die ihre Kindererziehungszeiten noch nicht angegeben haben, sollten dies nun nachholen. Die Deutsche Rentenversicherung weist darauf hin, wer bislang noch keinen Anspruch auf Regelaltersrente hatte und jetzt dank der Kindererziehungszeiten auf fünf Jahre an Beitragszeiten kommt, sollte sich an die Deutsche Rentenversicherung wenden.

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