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Bundesweites Schutzkonzept für geflüchtete Frauen und Kinder aus der Ukraine

16.03.2022

Aufgrund des Krieges in der Ukraine suchen viele Menschen Schutz in Deutschland. Einem Bericht von UN Women Deutschland zur Folge wurden seit Beginn des Konflikts in der Ostukraine im Jahr 2014 bis zur russischen Eskalation Ende Februar bereits mehr als 1,5 Millionen Menschen vertrieben – zwei Drittel davon sind Frauen und Kinder. Mit jedem weiteren Tag des Krieges steigen diese Zahlen dramatisch an.

Wir verurteilen den völkerrechtswidrigen russischen Angriffskrieg auf die Ukraine auf das Schärfste und erklären unsere volle Solidarität mit der Ukraine und ihrer Bevölkerung. Die leidvolle Erfahrung mit kriegerischen Auseinandersetzungen in der Vergangenheit zeigt, dass bewaffnete Konflikte Männer und Frauen unterschiedlich betreffen. Während Männer häufiger Opfer von direkter Kriegsgewalt werden, sind Frauen unter anderem stärker von sexualisierter und geschlechtsspezifischer Gewalt und ihren Langzeitfolgen betroffen – so auch jetzt in der Ukraine und auf der Flucht nach Deutschland.

Vor diesem Hintergrund muss die Bundesregierung schnellstmöglich ein Schutzkonzept entwickeln, das die Sicherheit von Frauen und Kindern auf der Flucht in Deutschland sicherstellt.

Folgende Punkte stehen dabei im Mittelpunkt:

· Die Bundesregierung muss umgehend in die Koordinierung der Flüchtlingsströme mit den Ländern einsteigen und hierbei eine sichere Erstaufnahme gewährleisten.

· Für die Erstversorgung an den Knotenpunkten (insbesondere den Bahnhöfen in Berlin, Hamburg, Frankfurt an der Oder) müssen die etablierten und erfahrenen Hilfsorganisationen (DRK, Johanniter, Malteser etc.) von der Bundesregierung schnellstmöglich beauftragt werden. Neben den vielen Laienhelfern müssen selbstverständlich immer auch ausgebildete Kräfte zur Verfügung stehen.

· Alle Unterbringungsmöglichkeiten, gerade auch private Quartiere, müssen registriert und geprüft werden. Der Missbrauch der Notlage der Frauen und Kinder muss verhindert werden. Hier geht es sowohl um sexuelle Ausbeutung, aber auch um die Ausbeutung als Pflegekraft- oder Haushaltshilfe gegen Kost und Logie.

· Informationen zur Unterbringung und zum Ablauf der Ankunft in Deutschland müssen niedrigschwellig allen Flüchtenden zur Verfügung gestellt werden. Hierbei ist insbesondere wichtig, darauf hinzuweisen, an welche Stellen sich die Flüchtenden sicher wenden können, wenn sie keine eigenen Kontakte in Deutschland haben.

· Informationen über die unsäglichen Versuche von Menschenhändlern, gezielt flüchtende Frauen und Kinder anzusprechen, müssen den Betroffenen zur Verfügung gestellt werden. Dazu gehören auch Informationen, wie sich Betroffene selbst schützen und an wen sie sich wenden können.

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