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Die Forderungen der Frauen Union werden umgesetzt!

13.01.2016

Die Frauen Union Niedersachsen forderte in der Vergangenheit immer wieder Maßnahmen zum Schutz von Flüchtlingsfrauen. Daher freuen wir uns sehr, dass diese mit dem im Folgenden dargestellten Konzept umgesetz werden.

Konzept zum Schutz von Flüchtlingsfrauen  

(rb) Hannover. Nach massiven Forderungen an die Landesregierung, auch in Form von parlamentarischen Anfragen aus Koalition und Opposition, haben das Innen- und das Sozialministerium kurz vor dem Jahreswechsel eine gemeinsame Konzeption zum Schutz von Frauen und Kindern in den Aufnahmeeinrichtungen des Landes vorgelegt. Hintergrund sind verstörende Meldungen darüber, dass gerade Frauen und Kinder, die sowohl in ihren Herkunftsländern als auch auf während der Flucht bereits Gewalt, auch sexuelle Gewalt, erfahren mussten, manche sogar aus diesem Grund die Flucht angetreten haben, selbst in deutschen Aufnahmeeinrichtungen keinen wirklichen Schutz haben. Betroffen sind in besonderer Weise allein reisende Frauen und unbegleitete Minderjährige.Nach den Empfehlungen der Landesregierung soll es künftig eine separate Unterbringung insbesondere von Müttern mit Kindern und alleinstehenden Frauen geben, mindestens aber eine räumliche Trennung dieser Personengruppen von anderen in gut zu beobachtenden Bereichen und in der Nähe der Sanitäranlagen, die geschlechtergetrennt vorgehalten werden sollen. Zudem sollen Frauen Rückzugsräume angeboten werden ohne Zutrittsrecht für Männer, in denen sie ihre Kinder stillen und auch ihre Schleier abnehmen können. Beim Betreuungspersonal der Einrichtungen wird ein Personalschlüssel von 1:75 angestrebt. Es soll sensibilisiert sein bzw. werden für Auswirkungen von Misshandlungen und sexueller Gewalt, in solchen Fällen mit der Polizei zusammenarbeiten und über Hilfs- und Unterstützungsangebote informieren.Insbesondere sollen die Flüchtlinge nachdrücklich damit vertraut gemacht werden, dass die deutschen Strafgesetze für alle gelten, auch für Zugewanderte, d.h.: Gewalt gegen Frauen oder Kinder ist verboten, die Polizei kann Wegweisungen aussprechen, und gerichtliche Maßnahmen können eingeleitet werden. Jede Einrichtung soll Ansprechpersonen für die Betroffenen benennen, die rund um die Uhr verfügbar sind, und einen Notfallplan erarbeiten über Maßnahmen, die im Fall einer akuten Gewaltanwendung zu veranlassen sind. Alle Beratungsstellungen sollen sich auf Hilfe suchende Flüchtlinge einstellen, insbesondere Gewaltberatungsstellen, die auf Antrag Dolmetscherinnen finanziert bekommen sollen. Verwiesen wird schließlich auch auf das Netzwerk für traumatisierte Flüchtlinge in Niedersachsen, in dem neben Beratung und Weitervermittlungen auch Einzel- und Gruppentherapien angeboten werden. Alle Empfehlungen richten sich neben Frauen auch an von Gewalt bedrohte Männer wie etwa Homosexuelle unter den Flüchtlingen.  Quelle: rb (rundblick)Jahrgang 2016/Nr. 001 www.rundblick-niedersachsen.de 

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