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Pressemitteilung der Frauen Union Niedersachsen zur Kreisvorsitzendenkonferenz am 29.09.2012 in Goslar

04.10.2012

Die Kreisvorsitzenden der Frauen Union aus ganz Deutschland haben sich am 29.9.2012 zu ihrer jährlichen Konferenz in Goslar versammelt. Zwei Themen standen im Mittelpunkt: Eine Podiumsdiskussion über das Unterhaltsrecht aus der Sicht von Frauen sowie die gerechte Anerkennung von Kindererziehungszeiten in der Rente.

Nach einem Einführungsreferat von BGH-Familienrichter Dr. Frank Klinkhammer moderierte die Landesvorsitzende aus Niedersachsen, Dr. Eva Möllring, souverän und lebhaft die Diskussion zum Thema Unterhaltsrecht mit Dr. Klinkhammer, Dr. Angelika Nake vom Deutschen Juristinnenbund und CDU-Rechtsexpertin Andrea Voßhoff MdB. Im Mittelpunkt standen die Änderungen des Unterhalts bei Betreuung kleiner Kinder und die nacheheliche Solidarität für lange Verheiratete. Auch die Rückwirkung des neuen Rechts auf Partner, die vor der Änderung geheiratet haben wurde diskutiert, sowie das Rangverhältnis zwischen der ersten Ehefrau und einer neuen Lebensgefährtin des Vaters.
Dr. Eva Möllring zog das Fazit:„Die Diskussion zum Unterhaltsrecht zeigt, dass wir die Situation von geschiedenen Müttern klarer in den Blick nehmen müssen. Mit kleinen Kindern kann man nicht Ganztags arbeiten und dann zuhause ausspannen. Kinder fordern Kraft und Zeit–besonders in einer Phase, in der das Elternhaus zerbricht. Die Versorgung und Erziehung muss auf die Arbeitszeit angerechnet werden!“forderte sie.„Außerdem besteht nach langjähriger Ehe- und Familienzeit eine solidarische finanzielle Pflicht beider Eheleute untereinander.“„Wir sehen den Reformbedarf und bleiben politisch am Ball“, erklärte Maria Böhmer, Vorsitzende der Frauen Union Deutschlands.

Den Höhepunkt der Tagung bildete eine gemeinsame Aktion der Frauen zum Thema Rente: Ältere Mütter konnten früher nur in geringem Umfang erwerbstätig sein und haben deshalb meistens nur kleine Renten zu erwarten. Viele von ihnen – insbesondere Alleinerziehende und Geschiedene – werden zusätzlich von der Absenkung des Rentenniveaus betroffen sein. Ihnen fehlten die Rahmenbedingungen für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Als ihre Kinder klein waren, gab es keinen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz, kein Elterngeld, keine dreijährige Erziehungszeit mit Rückkehrgarantie, keine Hortbetreuung und keine Ganztagsschulen. Eine lückenlose Berufstätigkeit kam somit nicht infrage. Der Wiedereinstieg gestaltete sich meistens schwierig.

Die Frauen Union Niedersachsen macht sich deshalb dafür stark, die Erziehungsleistung dieser Mütter auch bei der Rente besser anzuerkennen. 1992 hat die CDU für alle zukünftigen Mütter ein Anrecht auf 3 Entgeltpunkte pro Kind eingeführt; anschließend können sie bis zu weiteren 2,3 Entgeltpunkte erwerben, wenn sie Teilzeit arbeiten. Das kann insgesamt einen Rentenanspruch 145,59 Euro monatlich pro Kind ergeben. Die Mütter, die ihre Kinder vor 1992 bekommen haben, erwerben aber nur einen Punkt und damit 27,47 Euro.

„Wir wollen für diese Frauen ebenfalls einen Anspruch auf 3 Entgeltpunkte durchsetzen. Das ist gerecht und honoriert die Lebensleistung der Frauen,“fordert Dr. Eva Möllring, Landesvorsitzende der Frauen Union in Niedersachsen in einer Unterschriftenaktion. Sie konnte zusammen mit den Landesverbänden aus NRW, Niedersachsen, Thüringen und Sachsen-Anhalt 20.000 Unterschriften an Frau Professor Dr. Böhmer überreichen. „Mit den Unterschriften zeigen wir unsere hohe Erwartungshaltung an die anstehende Rentenreform“, sagte die Bundesvorsitzende der Frauen Union, Maria Böhmer.„Aus Sicht der Frauen Union müssen die Kindererziehungszeiten ein Teil der jetzt anstehenden Rentenreform sein. Eine Rentenreform ohne Verbesserungen für die älteren Mütter ist für uns nicht denkbar.“

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