Positionspapier des Landesdelegiertentages 2011 in Osnabrück
Am 2.7.2001 schloss die damalige Bundesregierung mit Spitzenverbänden der deutschen Wirtschaft eine Vereinbarung zur Förderung der Chancengleichheit von Frauen und Männern in der Privatwirtschaft zwischen der Bundesregierung und den Spitzenverbänden der deutschen Wirtschaft. Sie sah vor, die beruflichen Chancen von Frauen zu verbessern und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf aktiv betrieblich zu fördern – mit dem Ziel, die Einkommensunterschiede zwischen Männern und Frauen deutlich zu verringern. Leider hat die Vereinbarung trotz Benennung zahlreicher Instrumente (auch der Selbstverpflichtung der Betriebe, Zielvorgaben zu setzen) bis heute keine entscheidende Wirkung gezeigt. Laut aktueller Untersuchungen sind:
- in den Aufsichtsräten und Vorständen der 160 deutschen börsennotierten Unternehmen nur 8 Prozent Frauen vertreten (183 Mandate von 2299).
- In den Aufsichtsräten sind es 10 Prozent, aber nur 3 Prozent als Vertreterinnen der Kapitalseite.
- 46 Prozent der Unternehmen (74 von 160) haben weder im Vorstand noch im Aufsichtsrat eine Frau.
Der geringe Anteil von Frauen in Führungspositionen setzt sich auf den darunter liegenden Ebenen abgestuft fort. Nur in kleinen Betrieben erreichen Frauen auf zweiter und dritter Ebene eine adäquate Präsenz.
Bereits 2006 nahm die Frauen Union der CDU in Niedersachsen das Thema auf und forderte die tatsächliche Gleichstellung auf dem Arbeitsmarkt. Sie forderte neben flächendeckenden Kinderbetreuungsangeboten und bedarfsgerechten Ganztagsschulzeiten die Wirtschaft auf, Frauen besser zu qualifizieren, flexible Arbeitszeiten einzuräumen und den Wiedereinstieg nach einer Familienzeit zu erleichtern.
Inzwischen spüren zahlreiche Unternehmen den demographischen Wandel und bemühen sich, vermehrt Frauen als Fachkräfte auszubilden und als Mitarbeiterinnen zu fördern und zu halten. Sie haben das große Potenzial gut ausgebildeter Frauen erkannt und entwickeln Programme, um mehr Frauen auf dem Weg nach oben zu unterstützen. Interne Zielvereinbarungen, Mentoring und auch „Dual Career Programme“ zeigen erste Erfolge. Dennoch werden zahlreiche hoch qualifizierte Frauen immer noch durch eine „gläserne Decke“ von verantwortungsvollen Spitzenpositionen abgehalten.
Die Frauen Union sieht die Aufsichtsratswahlen 2013 als Nagelprobe für interne, unternehmensspezifische Zielsetzungen. Sollte bei diesen Wahlen nicht ein Frauenanteil von 30 Prozent in den Aufsichtsräten erreicht werden, befürwortet die FU eine gesetzliche Quote. Die notwendigen Regelungen sind parallel von den Justizministerien von Bund und Ländern vorzubereiten. Als Ziel strebt die Frauen Union an, dass für Männer und Frauen in allen Aufsichtsräten und Vorständen eine Quote von jeweils 40 Prozent erreicht wird.
Europäische Nachbarländer (Norwegen, Frankreich, Spanien und Island) haben bereits mit entsprechenden Anteilsregelungen einen großen Schritt nach vorn gemacht. Belgien, Niederlande und Italien werden folgen. EU-Kommissarin Reding hat eine verpflichtende Auflage (40 Prozent bis 2020) angekündigt. Der internationale Wettstreit um hochqualifizierte Frauen hat längst begonnen. Höchste Zeit, dass Deutschland den Frauen vergleichbare Perspektiven eröffnet!