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Alleinerziehende nicht im Stich lassen!

30.04.2003

Anhörung von Experten zur Durchsetzung titulierter Ansprüche in Berlin
 
Kinder erziehen kostet Zeit, Geld und Nerven. Das gilt für alle Eltern, ganz besonders aber für allein erziehende Mütter und Väter. Denen macht die rot-grüne Bundesregierung seit ihrer Wiederwahl das Leben noch schwerer, indem der sog. „Haushaltsfreibetrag“ in Höhe von 2.870,– EUR bis 2005 schrittweise abgeschafft wird. Damit finanzieren allein Erziehende bis 2005 mit rund 1 Milliarde EUR ihre eigene Kindergelderhöhung.

Dabei ist die finanzielle Situation von Ein-Eltern-Familien ohnehin schon besonders prekär.  Von den Kindern, die Sozialhilfe beziehen, leben mehr als die Hälfte (56,3 %) in Haushalten von allein Erziehenden. Bei den deutschen Kindern sind es sogar 64%. Unser Familiengeld hätte gerade diesen Kindern erheblich geholfen und sie im Endeffekt aus der Sozialhilfe herausgeholt. Das scheint Rot-Grün allerdings auch in der laufenden Wahlperiode wenig zu interessieren.

87,6 % der allein Erziehenden mit minderjährigen Kindern sind Frauen. Diese sind besonders deshalb auf staatliche Leistungen angewiesen, weil unterhaltspflichtige Väter oft nicht für ihre Kinder zahlen.
So gibt es nach dem Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung mehr allein Erziehende, die Unterhaltsvorschussleistungen von der Kommune beziehen (127.120), als solche, die Unterhaltszahlungen von dem anderen Elternteil erhalten (106.668).

Ein Grund dafür ist die „Unterhaltsflucht“ der Pflichtigen vor der Durchsetzung und Vollstreckung von Gerichtsurteilen, die den Kindern einen Unterhaltsanspruch zusprechen. Die Realität sieht oft so aus,
dass Väter sich durch falsche Gehaltsangaben, den Wechsel des Wohnorts oder anderen „Tricks“ aus der Affäre ziehen und der Mutter trotz des gerichtlichen Titels die Hände gebunden sind. Knapp ein
Drittel der allein erziehenden Mütter und Väter sind mit unregelmäßigen oder ganz ausbleibenden Unterhaltszahlungen konfrontiert. Die alltäglichen Kosten laufen aber weiter.

Deshalb hält es die Frauen-Union für sinnvoll, einen direkten Auskunftsanspruch für Unterhaltsberechtigte (mit Titel) einzurichten, um von Kommunen, Arbeitgebern, Versicherungsträgern und Arbeitsämtern Sozialdaten des Unterhaltspflichtigen zu erfahren und ihre Ansprüche pfänden zu können. Ein solcherAnspruch wird den Kommunen bereits zugebilligt und ist nach dem 16. Tätigkeitsbericht des Bundesbeauftragten grundsätzlich vom Datenschutz gedeckt.

Außerdem sollte die Zusammenarbeit zwischen allein Erziehenden und den Unterhaltsvorschusskassen der Kommunen verbessert werden. Insbesondere sollte die Kommune verpflichtet sein, den Elternteil, bei dem das berechtigte Kind lebt, zu unterrichten, wenn es gelingt, Unterhalt von
dem Pflichtigen zurückzufordern. Die Mütter könnten dann nämlich  privat den vollen Unterhaltsanspruch durchsetzen, anstatt weiterhin auf den befristeten geringfügigen Regelbetrag angewiesen zu sein.

Eine Anhörung von Experten am 12. März in Berlin hat den Forderungskatalog der FU eindrucksvoll bestätigt. Teilgenommen hatten Sabine Heinke vom Bundesvorstand des Deutschen Juristinnenbundes, Maria von zur Gathen, Vorsitzende des Verbandes allein Erziehender Mütter und Väter e.V., Christa Seeliger, Vorstandsmitglied des Deutschen Frauenrates, Robert Wessels, Referent des Katholischen Büros und Uwe Kind vom Jugendamt der Stadt Leipzig. 

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat darauf hin eine entsprechende Initiative in den Rechtsausschuß des Deutschen Städtetages eingebracht.

Dr. Eva Möllring, Hildesheim
Stellvertr. Bundesvorsitzende der Frauen-Union
Vorsitzende des Arbeitskreises„Alleinerziehende“

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