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Betreuungsgeld für Bildungsangebote für Eltern von Unter-Dreijährigen einsetzen!

18.01.2010

Die Frauen Union der CDU in Niedersachsen schlägt vor, das Betreuungsgeld als Gutscheine für die Weiterbildung von Eltern einzusetzen, die wegen der Erziehung ihrer Kleinkinder nicht berufstätig sein können.

Landesvorsitzende Dr. Eva Möllring: “Wer Kinder erzieht, muss meistens beruflich kürzer treten. Viele Mütter von Kleinkindern scheiden vorübergehend aus dem Berufsleben aus und verlieren wichtige Chancen. Häufig können sie nicht auf einen gleichwertigen Arbeitsplatz zurückkehren, zumindest habe die Kollegen sie zwischenzeitlich auf der Karriereleiter überholt. Die Einbrüche machen sich auch mittel- und langfristig noch bemerkbar. Dies ist der entscheidende Grund, warum die Frauen in Westdeutschland eklatant niedrigere Renten haben als ihre männlichen Kollegen.”

Deshalb ist es von fundamentaler Bedeutung, familienbedingte Auszeiten konstruktiv zu nutzen, insbesondere durch Fort- und Weiterbildung. Auf diese Weise können Mütter und Väter sogar mit einer höheren Qualifikation wieder in die Berufswelt einsteigen und damit ein Win-win-Situation für sich selber, den Arbeitgeber und die Familie herstellen.Auch Eltern mit Migrationshintergrund könnten ihre Sprachkenntnisse intensiv verbessern.

Dazu würde das Betreuungsgeld jetzt eine ideale finanzielle Grundlage liefern, ohne dass betreuende Elternteile auf das alleinige Einkommen des Partners angewiesen sind”, erklärt Eva Möllring. Das Geld sollte als Jahresbetrag in Höhe von 1.800,– Euro zur Verfügung stehen. Ob die Kinder eine Tagesstätte besuchen oder nicht, sollte für die Nutzung  unerheblich sein, meint die Frauen Union.

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