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Die Frauen Union Niedersachsen fordert eine Verschärfung des Prostitutionsschutz-gesetzes

02.02.2015

„Wir halten eine Verschärfung des Prostitutionsschutzgesetzes für zwingend erforderlich“, erklärt Ute Krüger-Pöppelwiehe, Vorsitzende der Frauen Union der CDU in Niedersachsen, „nur so erhalten Prostituierte eine rechtliche Handhabe, um ihre Rechte wahrnehmen zu können.“

Die Frauen Union Niedersachsen kann nicht nachvollziehen, dass sich kürzlich einige Frauenverbände1 in einem offenen Brief, gegen die Anhebung des Mindestalters der Prostituierten auf 21 Jahre, eine verpflichtende Gesundheitsuntersuchung und die Anmeldepflicht von Prostituierten ausgesprochen haben.

In Deutschland gilt das Jugendstrafrecht für junge Erwachsene bis zum Alter von 20 Jahren. Auf Heranwachsende wird trotz Volljährigkeit das Jugendstrafrecht angewendet, wenn im Einzelfall der Täter zur Zeit der Tat nach seiner sittlichen und geistigen Entwicklung noch einem Jugendlichen gleichsteht oder es sich bei dem Charakter der Tat um eine Jugendverfehlung handelt. „Es ist uns unverständlich, warum geglaubt wird, dass junge Frauen im Alter von 18 Jahren die Reife besitzen, sich bewusst für die Prostitution zu entscheiden, aber jugendlichen Straftäter zugestandenwird, noch nicht einsichtig genug zu sein, die Folgen ihrer Straftat abzusehen. Wir sind der Meinung, dass die große Mehrheit der jungen Prostituierten zur Prostitution gezwungen wird. Sie haben nicht die Kraft, Möglichkeit und Reife sich gegen Loverboys und Freier zu wehren. Die Anhebung des Mindestalters dient daher dem Schutz der jungen Frauen“, so Ute Krüger-Pöppelwiehe.

Das Milieu in dem Prostituierte arbeiten (müssen) hat erbarmungslose Regeln. Frauen werden in den Bordellen von ihren Zuhältern versteckt. „Das ist schon jetzt illegal, doch durch eine Meldepflicht besser zu kontrollieren und zu verhindern“, ergänzt Ute Krüger-Pöppelwiehe.

Eine verpflichtende Gesundheitsuntersuchung kann Prostituierten ein besseres Sicherheitsgefühl geben. Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen sind in vielen Branchen üblich. Sinn und Zweck solcher Untersuchungen ist die Früherkennung oder Vorbeugung von arbeitsbedingten Erkrankungen. „Dieses Recht auf entsprechende Untersuchungen wollen wir auch den Prostituierten zugestehen. Wir sehen in verpflichtenden Gesundheitsuntersuchungen keine Bevormundung, sondern eine Stärkung der Rechte für die Prostituierten“, erläutert Ute Krüger-Pöppelwiehe.

Eine Kondompflicht für Prostituierte gehört ebenso zu einer umfassenden Gesundheitsvorsorge: „Die Vorschrift ein Kondom zu verwenden, kann den Prostituierten Sicherheit vor Ansteckung geben. Es wird dann eine klare, vom Gesetzgeber geschaffene Regel, die jede Prostituierte zu ihrem eigenen Schutz einhalten kann und die bei Missachtung zu empfindlichen Strafen für die Freier führen muss“ so Ute Krüger-Pöppelwiehe.


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