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Frauen Union setzt sich für private Kinderbetreuung ein: Tagesmütter nicht durch unnötige Auflagen drangsalieren!

24.04.2006

Die Frauen Union Niedersachsen nahm in ihrer Vorstandssitzung am Samstag, den 22. April einen aktuellen Fall im Landkreis Peine zum Anlass, um die Anforderungen an Kinderbetreuung durch Tagesmütter kritisch unter die Lupe zu nehmen. Dort hatte die Schulbehörde laut Presseberichten eine private Kinderbetreuung verboten, bei der drei Tagesmütter jeweils fünf Schützlinge gemeinsam in einer kindgerechten Wohnung beaufsichtigen. Die Kinder dürften nur in getrennten Räumen untergebrachtwerden.

„Eltern können gut beurteilen, ob ihre Kinder von anderen Müttern ordentlich betreut werden und in ihren Räumen gut aufgehoben sind. Behörden sollten sich deshalb zurückhalten, wenn sie Privatpersonen, die Kinder erziehen, mit formellen und bürokratischen Auflagen belasten“, meint die Bundestagsabgeordnete und Landesvorsitzende der Frauen Union Dr. Eva Möllring. „Staatliche Schurigelei hilft weder den Eltern, die für ihre Arbeit eine passende, flexible Kinderbetreuung brauchen, noch den Kindern weiter.“

Die Frauen Union lässt jetzt durch ein Schreiben an das Kultusministerium prüfen, inwieweit die Bestimmungen für die Zulassung von Tagesmüttern notwendig sind bzw. gelockert werden können. Schließlich seien viele Eltern auf private Plätze angewiesen, weil es kein passendes öffentliches Angebot für kleine Kinder gebe.

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