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Keine Rezeptfreigabe für die „Pille danach“

12.09.2014

„Die Abgabe der ‚Pille danach‘ sollte weiterhin nur auf Rezept erfolgen. Frauen brauchen eine gute ärztliche Beratung, wenn sie dieses Notfall-Verhütungsmittel einsetzen wollen. Nur so kann das wirkungsvollste Präparat zum Einsatz kommen, erklärt Ute Krüger-Pöppelwiehe, Landesvorsitzende der Frauen Union Niedersachsen.

Ute Krüger-Pöppelwiehe: „Wir haben in Deutschland eine breites Netz an Ärzten und rund um die Uhr besetzten Bereitschaftsdienste. So ist gewährleistet, dass nach einer Verhütungspanne die ‚Pille danach‘ von einem Arzt nach entsprechender Beratung verschrieben werden kann.

Bei der „Pille danach“ handelt es sich um ein Notfall-Verhütungsmittel auf Basis des Wirkstoffes Levonorgestrel. Dieses Arzneimittel kann eine Schwangerschaft nach ungeschütztem Geschlechtsverkehr verhindern. Levonorgestrel verzögert den Eisprung und muss spätestens 72 Stunden danach eingenommen werden. Es wirkt nur bis zu einem Körpergewicht von 75 Kilogramm. Daneben gibt es das bessere und neuere Präparat Ulipristalacetat, welches auch zukünftig nur auf Rezept abgegeben werden kann. Über eine Rezeptfreigabe dieses Präparats kann nämlich nur die Kommission der Europäischen Union entscheiden.

„Wir wollen, dass Frauen in solchen Notfallsituationen nicht alleingelassen werden. Sie brauchen eine optimale Beratung, die nur Ärzte und Ärztinnen bieten können. Apotheken stoßen hier an ihre Grenzen“, so die Vorsitzende der Frauen Union Niedersachsen.

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