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Pressemitteilung zum Familientag am 15. Mai 2010Ehepaare können die Nachteile der Steuerklasse V beseitigen

12.05.2010

„Steuern fair teilen! Ehepaare können seit dem 1. Januar 2010 beim Ehegattensplitting das so genannte Faktorverfahren nutzen. Bei der Wahl der Steuerklassenkombination IV/IV mit Faktor errechnet das Finanzamt einen Faktor, der die steuermindernde Wirkung des Splittingverfahrens beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt. Der Vorteil des Ehegattensplittings wird so bei jeder Gehaltsabrechnung errechnet und die Lohnsteuerbelastung fair und gleichberechtigt zwischen den Ehepartnern verteilt“, erklärt Dr. Eva Möllring, Vorsitzende der Frauen Union Niedersachsen anlässlich des Familientages.

Frauen haben oft ein geringeres Einkommen als ihre Männer. Häufig sind sie neben der Erziehung der Kinder und der Familienarbeit teilzeitbeschäftigt. 94 Prozent der Steuerpflichtigen mit Lohnsteuerklasse V sind Frauen. Sie leisten damit monatlich höhere Lohnsteuervorauszahlungen als bei einer Einzelveranlagung. Dadurch schlägt sich der Vorteil der Familie gleichzeitig als Nachteil der Ehefrau nieder. Das muss nicht sein. Mit der neuen Methode wird ihr tatsächliches Einkommen besser sichtbar.

Die Frauen Union der CDU hat schon vor Jahren die Abschaffung der Lohnsteuerklasse V gefordert. Mit der Einführung des Faktorverfahrens ist ein weiterer wichtiger Schritt für die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern erreicht. Mit dieser Regelung wird die Motivation von Frauen gestärkt neben und nach der Familienphase beruflich tätig zu sein“, betont Frau Dr. Möllring, Landesvorsitzende und stellv. Bundesvorsitzende der Frauen Union.

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